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Cattery of
Sonnenberg-Cats Olga Sonnberg Körner
Hellweg 130 44143 Dortmund Deckvertrag
Zwischen Deckkaterbesitzer:
Olga Sonnberg
Und
§ 1.
Vertraggegenstand
Der Katzenbesitzer bringt
seine
Katze
In
die
Wohnung des Deckkaterbesitzers.
Die Katze soll dort in der Zeit
vom______ bis___________ gedeckt werden. §2.Decktaxe
Die decktaxe
bertägt_____Euro in
Worten______ Der
vereinbarte Preis wird fällig bei Abholung der Katze. Kommt der Katzenbesitzer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der
Deckkaterbesitzer berechtigt der
Katze zu verweigern und für jeden Tag der weiteren Verbleibs für Unterkunft und Verpflegung 10.00 Euro zu berechnen. 3§.
Pflichten des Deckkaterbesitzer Der Deckkaterbesitzer ist verpflichtet, die Katze während des Aufenthalts in seiner Wohnung ordnungsgemäß zu betreuen. Haftung für Verletzungen
oder Abhandenkommen der Katze besteht nur
bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. §4.
Regelung für Nichteintritt des gewünschten
Erfolg Falls die Deckung nicht zum Erfolg führt, so ist dies dem Deckkaterbesitzer innerhalb einer Frist von 10 Wochen mitzuteilen. In diesem Fall hat der Katzenbesitzer das recht auf zwei kostenfreie Nachdeckungen derselben oder einer anderen Katze seiner Cattery bei dem o.g. Kater. Das Recht zur Nachdeckung erlischt bei Nichtinanspruchnahme innerhalb eines Jahres. Wird der Kater vor Ablauf der Frist kastriert, so dass die vertraglich geschuldeten Nachdeckungen nicht mehr gewährt werden können, ist der Deckkaterbesitzer verpflichtet
75% des Deckpreises zurück zu erstatten. Besteht das Ergebnis der Deckung aus nur einem Jungtier, hat der Katzenbesitzer das Recht auf eine Nachdeckung, wenn er dem Deckkaterbesitzer sein Interesse an einer Nachdeckung innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der ersten Belegung der Katze mitteilen. Das Recht zur Nachdeckung erlischt nach Ablauf eines Jahres. Wird der Kater kastriert, bevor der Katzenhalter von seinem Recht auf Nachdeckung Gebrauch machen konnte, erhält der Katzenbesitzer die
Hälfte §3.
.Besondere Vereinbarungen, individuelle
Absprachen. Zusatzvereinbarung Der Deckkaterbesitzer weist ausdrücklich darauf hin, dass er selbst nur wenige, ausgewählte Tiere aus der Nachkommenschaft seines Katers an in- und ausländische Züchter verkauft, um die übermäßige Verbreitung seiner
Linien und die damit verbundene
Wertminderung seiner Zucht zu verhindern. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich daher zur Interessewahrung des Deckkaterbesitzers,
die aus der Deckung mit o.g Kater resultierenden Jungtiere nur nach Absprache
und mit Einverständnis
des Deckkaterbesitzers an Züchter zu verkaufen. Das Recht ein weibliches Tier aus dem Wurf zu behalten oder an ausländische Züchter zu verkaufen, sowie der Verkauf der Kitten an in- und ausländische Liebhaber
besteht selbstverständlich
unbeschränkt. Der Katzenbesitzer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diese Zusatzvereinbarung, dass er sich mit dieser einverstanden erklärt. Im Falle des Zuwiderhandelns verpflichtet er sich, an den Deckkaterbesitzer eine Vertragsstrafe von 2500€, in
Worten-
zweitausendfünfhundert- Euro zu zahlen Unterschriften |